50 € steuerfrei für dein Team: Warum eine handgemachte Kerze das bessere Mitarbeitergeschenk ist

50 € steuerfrei für dein Team: Warum eine handgemachte Kerze das bessere Mitarbeitergeschenk ist

Susanne Weber

Es gibt diese eine Frage, die sich jedes Unternehmen irgendwann stellt: Wie zeige ich meinen Mitarbeitenden, dass ich sie schätze — ohne dass am Ende Steuern und Sozialabgaben den Großteil auffressen?

Die Antwort steht seit Jahren im Einkommensteuergesetz und wird dennoch viel zu selten genutzt: der steuerfreie Sachbezug von 50 € pro Monat. Die schönste Variante davon ist kein anonymer Prepaid-Guthaben-Code, sondern etwas zum Anfassen. Etwas, das nach Feierabend im Wohnzimmer steht und leuchtet: zum Beispiel eine handgegossene Betonkerze aus dem Schwarzwald.

Was ist der 50-€-Sachbezug überhaupt?

Der steuerfreie Sachbezug ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt. Vereinfacht gesagt: Arbeitgeber dürfen jedem Mitarbeitenden bis zu 50 € pro Monat in Form einer Sache oder Dienstleistung zuwenden – komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Für Unternehmen bedeutet das: keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge und voll als Betriebsausgabe absetzbar.

Der finanzielle Effekt ist stark:

  • Bruttolohnerhöhung: Eine Erhöhung von 50 € brutto kommt bei den Mitarbeitenden netto meist nur zur Hälfte an – der Rest fließt an das Finanzamt und die Sozialkassen.
  • Sachbezug: Ein 50-€-Sachbezug kommt mit dem vollen Wert an. Er wirkt damit ungefähr doppelt so stark wie eine gleich hohe Bruttolohnerhöhung und kostet das Unternehmen dennoch weniger.

Zwei wichtige Regeln für die Umsetzung

Damit alles reibungslos funktioniert, sind diese zwei steuerlichen Vorgaben zu beachten:

  • Freigrenze statt Freibetrag: Bei einer Freigrenze führt bereits eine Überschreitung um einen einzigen Cent dazu, dass der komplette Betrag versteuert werden muss (50,01 € = voll steuerpflichtig). Es empfiehlt sich daher, mit einem kleinen Puffer zu planen.
  • Zusätzlichkeitsprinzip (§ 8 Abs. 4 EStG): Der Sachbezug muss on top zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung (Verzicht auf einen Teil des Lohns zugunsten eines Gutscheins) ist seit 2020 unzulässig. Der Sachbezug ist ein echtes Extra.

Warum physische Sachleistungen überzeugen

Viele Unternehmen greifen zu digitalen Sachbezugskarten. Diese funktionieren zwar, werden im Alltag jedoch oft wie ein normaler Lohnbestandteil wahrgenommen und schnell vergessen.

Ein physisches, hochwertiges Geschenk bleibt im Gedächtnis. Zudem bringt es einen praktischen Vorteil mit sich: Als echte Sachleistung (Ware) entfallen die komplizierten Gutschein- und ZAG-Kriterien, die für reine Geldkarten gelten.

Die Vorteile im Überblick:

  • Sichtbarkeit: Eine Betonkerze steht auf dem Tisch, brennt bei gemütlicher Atmosphäre und erinnert positiv an das Unternehmen.
  • Geschichte: Handgegossen im Schwarzwald, aus veganem Sojawachs und mit einer massiven Betonschale, die nach dem Abbrennen als Deko oder Pflanzgefäß weiterverwendet werden kann.
  • Passung zur Unternehmenskultur: Ein regionales, nachhaltiges Handwerksprodukt unterstreicht Werte wie Wertschätzung und Nachhaltigkeit.

DochtFreunde-Produkte für die 50-€-Grenze

Das Sortiment bietet passende Optionen für den steuerfreien Sachbezug:

  • Betonkerzen (ab 34,99 €): Der Klassiker mit ausreichend Puffer zur Freigrenze.
  • Spruch- & Wunschtext-Dosen (ab 21,99 €): Ideal, um beispielsweise zwei kleinere Aufmerksamkeiten zu kombinieren.

Praxistipp: Der Gesamtwert inklusive Versand sollte stets sicher unter der 50-€-Grenze bleiben.

Der Geheimtipp für persönliche Anlässe: bis zu 60 €

Neben dem monatlichen Sachbezug gibt es die Möglichkeit von Sachzuwendungen zu persönlichen Anlässen (wie Geburtstag, Jubiläum oder Hochzeit) bis zu einem Wert von 60 € pro Anlass (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG i. V. m. R 19.6 LStR).

Zu diesen Gelegenheiten sind auch personalisierte Geschenke besonders wirkungsvkoll. Mit einer individuellen Lasergravur (z. B. Name, Datum oder „10 Jahre im Team – danke“) wird aus einem Benefit eine bleibende Erinnerung.

Auch für Minijobber geeignet

Der steuerfreie Sachbezug zählt nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Arbeitgeber können Minijobberinnen und Minijobbern daher zusätzlich zum Verdienst einen 50-€-Sachbezug gewähren, ohne den Minijob-Status oder die Geringfügigkeitsgrenze zu gefährden.

So funktioniert die Bestellung

  • Bedarf mitteilen: Teamgröße und Anlass (monatlich, Weihnachten, Jubiläum) angeben.
  • Paket zusammenstellen: Ein passendes, auf Wunsch personalisiertes Paket wird vorbereitet, das sicher unter der jeweiligen Freigrenze bleibt.
  • Versand: Die Lieferung erfolgt gesammelt an das Unternehmen oder direkt an die Mitarbeitenden – auf Wunsch geschenkfertig verpackt.
  • Buchhaltung: Unternehmen erhalten eine reguläre Rechnung für die Buchhaltung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die verbindliche Beurteilung im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der steuerberatenden Kanzlei oder eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt.

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